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Absicherung des neuen OLED-TV (Garantieverlängerung Sony vs. Langzeitgarantie Drittanbieter)

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ebi1962
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 07. Sep 2021, 20:50
Hallo zusammen,

ich stehe vor dem Kauf eines Sony A80J OLEDs (komme von einem Samsung QLED) und möchte den neuen A80J gerne gegen mögliche Defekte bestmöglich auch nach Ablauf der Herstellergewährleistung absichern. Insbesondere gegen das (wenn auch geringe) Risiko eines Burn-In beim OLED möchte ich mich rüsten.

Nach meinen Recherchen gibt es bei Sony kostengünstig (ca. 150 €) die Möglichkeit, die Gewährleistung auf 5 Jahre zu verlängern. Hierzu stellen sich mir folgende Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt:

- Haftet Sony im selben Umfang wie in den ersten 2 Jahren?
- Wird nach einem Defekt z.B. im 4. Jahr ein Zeitwert erstattet oder wie geht Sony damit um?
- Wie sieht es mit einem Schaden durch einen Burn-In aus? Wie verhält sich Sony hier (sachgerechte Nutzung wie permanenter Standby, etc. vorausgesetzt)?

Ich werden den Fernseher über Otto kaufen. Auch hier gibt es für 149 € eine zusätzliche Versicherung über 4 Jahre. Nach Rückfrage an Otto verhält sich diese Versicherung wie folgt:

Die Langzeitgarantie wird nach der gesetzlichen zwei Jahre Herstellergarantie aktiv. Innerhalb der Langzeitgarantie werden Garantiefälle genau so behandelt, wie in den ersten zwei Jahren mit dem einzigen Unterschied, dass nicht der Hersteller sich um die Reparatur kümmert, sondern Servicepartner von uns.

Da das Burn In trotz ordnungsgemäßer Nutzung vorkommen kann, gilt dies ebenfalls als Gewährleistungs und Garantiefall.


Womit stehe ich mich euerer Meinung nach besser? Verlängerung über Sony oder die Versicherung von Otto? Hier würden mich Meinungen und Erfahrungsberichte interessieren. Ich kann nicht einschätzen, wie sich Sony bei einem Burn-In verhalten würde.

Freue mich über eure Rückmeldungen.

Gruß
Marc
JetLaw
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 02. Nov 2021, 20:23
Hi,

das Thema ist jetzt schon etwas älter, aber bisher hat noch keiner geantwortet und vielleicht ist das für den einen oder anderen später doch noch interessant.
Ich habe mir einen a83j gekauft und stand auch vor der Frage, wo ich am besten eine Versicherung abschließe. Ich habe mich dazu entschiede diese direkt bei Sony abzuschließen. Ich habe den TV bei Euronics gekauft und die bieten meist Wertgarantie an. Da bekommt man wenn die Reparatur nicht möglich ist, nur einen Zuschuss zum Neukauf des Zeitwertes. Das kam für mich natürlich nicht in Frage.
Hab dann geschaut dass man die direkt von Sony bekommt, weil ich bei meinen Notebooks auch immer direkt vom Hersteller eine dazu kaufe und bisher damit gut gefahren bin.
Hab mich dann auf die Suche begeben, da die echt schwer zu finden sind. Direkt bei Sony auf der HP habe ich gar nichts diesbezüglich gesehen. Bin dann bei myDealz auf einen Deal zu einer gestoßen und habe die dann im Internet gesucht. Gekostet hat sie 120 Euro und das fand ich schon nicht schlecht.
Falls jemand wie ich danach sucht, der Servicecode ist: TVCARDEW3. Man liest zwar im Internet schon mal das die nur für LCDs ist, aber sie ist definitiv auch für OLEDs. Wenn man den Aktivierungscode eingibt kommt man zu einer Übersicht mit verschiedenen Modellen und da war meins auch mit dabei. Also für die a8 j Serie kann man den auf jeden Fall nehmen. Diese ist für 3 Jahre, dann hat man insgesamt 5 Jahre Herstellergarantie.
Wenn der TV nicht mehr repariert werden kann, bekommt man von Sony ein Austauschgerät mit gleichen oder ähnlichen Spezifikationen. Falls jemand die gesamten Bedingungen haben möchte, kann man mich anschreiben könnte das dann als Bild oder PDF verschicken. Sind aber wie die meisten.

Zum Thema Burn-In steht jetzt konkret nichts in den Bedingungen. Soweit ich im Netz gelesen habe, ist das bei Sony wohl immer Fallabhängig und nicht allgemein geregelt. Das soll wohl auch repariert werden, wenn man sich daran hält, dass das Gerät im Standby ist und die Pixelreinigungen ausführt. Genau weiß ich es natürlich nicht, dass ist das was ich gelesen habe. Ich bin jetzt einfach das Risiko eingegangen und habe die gekauft, weil ich einfach hoffe dass Sony dann wirklich so "kulant" ist.

So als Anmerkung, es gibt keine Herstellergewährleistung. Das ist die Garantie, ansonsten gibt es noch die Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleistung). Diese ist gesetzlich geregelt und dort bekommst du nach 2 Jahre auch nur noch den Zeitwert bei Rücktritt vom Kaufvertrag, gerade bei Elektronik ist das so, nennt sich Nutzungsentschädigung und die bekommst du dann vom Händler.

Welche hast du genommen?

Mfg
Andreas
th1nk1ng
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 06. Jan 2022, 11:51
Hallo,

weiß jemand, ob diese Garantie TVCARDEW3 auch für den 83 Zoll A90J gilt?

Müsste ja eigentlich, da dieses Modell nicht explizit ausgeklammert wird...

Viele Grüße,
Karl
techniker2
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 07. Jan 2022, 12:58
Kann man die TVCARDEW3 egal wo im internet kaufen,
dann auf Sony home page registrieren?
JetLaw
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 07. Jan 2022, 13:21

techniker2 (Beitrag #4) schrieb:
Kann man die TVCARDEW3 egal wo im internet kaufen,
dann auf Sony home page registrieren?

Ja, genau. Einfach irgendwo kaufen und dann bei Sony auf der Seite registrieren. So habe ich es auch gemacht.
Falls du das demnächst machst, kannst du ja mal drauf achten ob bei der sich öffnenden Liste auch der 83 Zoll A90 bei ist. Ist weiß das nämlich nicht mehr ganz genau und so hat th1nk1ng auch gleich eine zeitnahe Antwort zu seiner Frage.
th1nk1ng
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 07. Jan 2022, 13:28
Das wäre natürlich super! 👍
pspierre
Inventar
#7 erstellt: 09. Jan 2022, 16:15
Aber aufpassen, dass man auf diesem Wege überhaupt die/das Richtige (passende) Paket kauft. (Keine Rückgabe/Verechnung bei Irrtum möglich !!!)

Denn die wirklichen Kosten orientieren sich am Monetären Wert und der Art des Sony-Gerätes zum Kauf-Zeitpunkt.
Also dem pers. Rechnungsbetrag ! Er ist Bestandteil der Vereinbarung und ggf Bemessungswert zu ev. Rep.-Leistungen ! (Falls Repariert und nicht komplett ausgetauscht wird).
Der A90J in 83" kostet da derzeit bestimmt um die 300.- +/- !
Ein Blick vorab ins Kleingedruckte auf der HP klärt das ursächlich auf.


Ich empfehle dringend das Ganze online bzw. per mail-Kontakt zum Sony-Center Berlin abzuwickeln.
Man kann schon vorab bei der ersten Mailanfrage ruhig die Kopie der Kaufrechnung und die eigenen Personendaten +Tel.Nr. mitsenden.


Meist erhält man dann am gleichen oder nächsten Werktag einen freundlchen Rückruf , wird noch kurz beraten (so man das wünscht), bekommt nach Absprache des Pakets per Mail die Rechnung/Angebot und das Kliengedruckte zugesandt (ruhig mal drüber lesen oder vorab auf der HP), und nach erfolgter Überweisung das persönliche passende Garantiezertifikat per mail in den Kasten.
Waren bei mir am 3. Tag da..... je nach Wertststellung von der Bank.
Wer mit Paypal zahlen will, sollte das vorab sagen um den richtigen Kontokontakt zu erhalten !

Aber:
..... bei aller spontanen Begeisterung zum neuen Sony-OLED:
Ich empfehle die Garantieverlängerung erst so nach 8-11 Monaten abzuschliessen (bis 12 Monate nach Kauf möglich)
Dann weis man nämlich auch sicher, dass man dieses Gerät final noch hat, und auch sicher (oder mittlerweile nicht mehr) ab da länger behalten will.
Die gleichwertigen ersten kostenlosen 2 Jahre Hersteller-Garantie nimmt einem in der Wartezeit bis zu 1 Jahr ja eh keiner Weg.

Und:
Nur die vollen 5 Jahre sind wirklich final im PL am vorteilhaftesten !
Ein paar Gründe:

Die G-Verlängrung kann auf Tauschgeräten (wohl zu 95% der Regelfall einer Inanspruchnahme) fortgeführt werden. (Muss beim Service formlos beantragt /mitgeteilt werden)
Sie kann auch im Falle eines Verkaufes mit übertragen werden (muss beim Service zum Datenaustausch beantragt werden)

Die Anzahl ev. Leistungsfälle in der 5-Jährigen Laufzeit ist nicht beschränkt oder im Umfang limitiert ! (5 jahre sind ne lange Zeit,........)

Ich kann diese Absicherung direkt bei Sonby nur empfehlen !
Je teurer das Gerät, je eindringlicher !

In einem sehr grossen Teil der ev. Abwicklungsfälle (schon in den Jahren 2 bis 5 sind das zumeist wenn dann komplette Geräteaustäusche) ist das "mangels Oginal-Ersatzteil- oder Komplettgerätemasse) dann "mit einem "kosten-neutralen Upgrade" zum nächst höheren (neueren) noch lieferbaren Master-Series-OLED der gleichen Grösse verbunden!
Ein sehr attraktiver Umstand , zumal dann auch nicht nach ev. Anschaffungspreisdifferenzen gefragt wird, sondern beim Premium-Kunden eine defekte nicht reparable oder im Orginal-ersetzbare Master-Series auch nur durch eine Ersatz-Master-Series ersetzt wird. (Nach bisherigen Fall-Erfahrungen)

Ev. sonstige andersanruge Wusch-Upgrades im Fall der Fälle (zB Grösse, Modell, Paneltyp) konnten nach bisherigen Fallberichten durchaus über individuellle Absprache und Aufzahlungen möglich gemacht werden, ...sind aber nicht Teil der eigentlichen Vereinbarung zur Garantieerweiterung . Kann also nach Anfrage durchaus auch gehen, ...muss formal aber nicht.
Das ist dann wahrscheinlich aktuelle UVP des gewünschten (lieferbaren) Neugerätes mindesten gleicher Grösse, abzüglich Rechnungsbetrag des bisher abgesicherten Gerätes. (spekulativ)
Denn nach Kleingedrucktem ist der Rechnungsbetrag des Erstgerätes aus dieser G-Erweiterung der abgesicherte Höchstbetrag der Realkosten für eine Reparatur. (spekulativ)

Viele der Vorteile ( v.a. zu anderen Verkäuferangeboten zur Geräte-Absicherung) kommen aber mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit nur dann zum Zuge, wenn man die vollen 5 Jahre vereinbart.
Deshalb meine Empfehlung hierzu.
Wenn schon, denn schon.

--Wem in 4-5 Jahr ein Gerät defekt geht, kann sich also auf jeden fall schon mal ein breites Lächeln ins Gesicht zeichnen.
--Im 3. Jahr geht zumeist auch schon nur ein kompletter Austausch zum Master-Series-Folgemodell.
Wer eine aktuell geführte Master-Series kurz vor Modellauslauf-oder Modell-Erneuerung gekauft hat, kann auch im 2. Jahr mit etwas Glück im Fall der Fälle nicht nur mit einem identischen-Neugeräte-Tausch, sondern auch schon einem gleichzeitigen kostenneutralen Master-Series-Upgrade rechnen.

Diese Attraktive Wette über 5 Jahre für schlappe ca 300.- sollte man auf jeden Fall eingehen ! ...wer nicht: ...selbst dran Schuld.....


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 09. Jan 2022, 17:39 bearbeitet]
cleener1982
Stammgast
#8 erstellt: 17. Jan 2022, 00:05
Kann ich diese Garantie auch in Österreich verwenden wenn ich den TV über einen Deutschen Händler gekauft habe.
pspierre
Inventar
#9 erstellt: 17. Jan 2022, 13:03
Ziehen wirs mal anders auf.

Eigentlich sollte es nichts ausmachen zB in Deutschland wohnend dort einen Sony-TV zu kaufen, auch dort die Garantierverlängerung zu erwerben und dann damit ins europäische Ausland umzuziehen, ohne jegliche Rechte zu verlieren.

Kann halt nur sein, dass man dann den deutschen Service zur Abwicklung bemühen muss.

Letztlich wirds sicherlich irgendwie gehn....frag doch sony sebst. Man sollte eine Antwort bekommen wie zu verfahren ist.

Vlt lohnt sichs auch mal das Kleingedruckte zur Garantieverlängerung en detail durchzulesen.

Wichtig könnte auch sein, welche Adresse auf der Rechnung steht.
Ev must Du die Verlängerung in Östereich erwerben, ...oder wird die da nicht angeboten ?


mfg
pspierre
th1nk1ng
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 27. Jan 2022, 14:57
Ich bin einfach mal das Risiko eingegangen und habe die TVCARDEW3 bei einem Onlinehändler (einfach mal googlen) für unter 100 Euro erworben. Habe dann auf der entsprechenden Webseite die Nummer eingegeben und konnte meinen 83A90J in der Liste auswählen!

Dann noch kurz seine Daten eingeben und schwupps bekommt man den Vertrag per PDF präsentiert.

No risk, no fun! (jetzt aber hoffentlich kein Risiko mehr mit der 5 Jahre Garantie)


[Beitrag von th1nk1ng am 27. Jan 2022, 14:58 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#11 erstellt: 27. Jan 2022, 18:09
Das wird was faul sein, denn 1.


TVCARDEW2 +3Jahre TV-Garantieverlängerung: Die TV-Garantieverlängerung gilt jeweils für alle Sony LCD-TV unabhängig der Bildschirmgrößen und unabhängig des Verkaufspreises.


Für den AJ83 OLED werden für ges. 5%Jahre mindestens 200-250 Euro fällig .

Ausserdem muss der OLED bei Sony Registriert werden, die wollen die Rechnung in Kopie sehen , und ermitteln daraus u.a. deine individuelle Risikoprämie, ..die auch u.a. vom realen Kaufpreis abhängt, der Rechnunsbetrag bestimmt u.a. den max. Sachwert einer ev. Reparatur.
Da wirds das 2. mal haken.

Lass das mal über den Sony-Service Prüfen, ob das was die Dir geschickt haben , warum auch immer, für deinen OLED wirklich greift, oder hier schlicht "Fehler gemacht wurden" .

Ich hatte ja schon vor dem Kauf dieser Karten gewarnt.

Solltest du nach Prüfung recht behalten, werde ich mich aber dennoch für dich freuen.

Fängt ja schon damit an, dass der Gerätetyp LCD nicht stimmt ....kann nur in die Hose gehen.


mfg
pspierre

Wenn du Pech hast, hast den 100er verbrannt . Für die Karten gibts keine Rücknahme soweit ich weis.


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 27. Jan 2022, 18:34 bearbeitet]
Brannault
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 27. Jan 2022, 19:19
Hallo Jungs,
ich habe es auch mit der TVCARDEW3 gemacht
und dann so einen Vertrag bekommen.

[img]1141246[/img]

Ausgeschlossen sind dort die Exoten wie sündhaften teueren KD-77A1, KD-85ZG9, KD-98ZG9, KD-100ZD9 [url=https://services.sony.de/supportmvc/de/ServiceActivation]Link[/url]
(obwohl, ne Glotze im Wert über einem Durchschnittsmonatsgeld ist, wenn man es genau nimmt, auch totaler Blödsinn :cut)

Unterschiede gibt es im Garantieumfang:
"erw. Garantie" vs. "erw. Garantie mit Pannenschutz"

[quote]
2. Deckungsumfang
2.1 a) Erweiterte Garantie
Wir tragen die Kosten für die Reparatur des Produkts, einschließlich der aus dem mechanischen oder elektrischen Ausfall resultierenden Arbeits- und Materialkosten, vom Zeitpunkt des Produktkaufs bis (einschließlich) zum Zeitpunkt des Ablaufdatums dieser Erweiterten Garantie, wie in Ihrem Zertifikat genannt. Allerdings entfällt die Wirkung dieser Erweiterten Garantie automatisch, wenn Sie einen Anspruch stellen, von dem Sie wissen, dass er falsch oder betrügerisch ist oder unwahre Angaben enthält (Ziffer 6.1).
2.1 b) Erweiterte Garantie mit Pannenschutz
Wir tragen die Kosten für die Reparatur des Produkts, einschließlich der aus dem mechanischen oder elektrischen Ausfall oder der aus einem Versehentlichen Missgeschick resultierenden Arbeits- und Materialkosten, vom Zeitpunkt des Produktkaufs bis (und einschließlich) zum Zeitpunkt des Ablaufdatums dieser Erweiterten Garantie mit Pannenschutz, wie in Ihrem Zertifikat genannt. Allerdings entfällt die Wirkung dieser Erweiterten Garantie mit Pannenschutz automatisch, wenn Sie einen Anspruch stellen, von dem Sie wissen, dass er falsch oder betrügerisch ist oder unwahre Angaben enthält (Ziffer 6.1).
[/quote]


[Beitrag von Brannault am 27. Jan 2022, 19:27 bearbeitet]
JetLaw
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 27. Jan 2022, 19:55
Ich verstehe nicht so ganz wieso pspierre hier versucht andere massiv zu beeinflussen, um diese Garantie direkt bei Sony zu kaufen obwohl diese teurer ist. Wenn er gerne mehr für eine Leistung ausgibt, die es auch günstiger gibt, dann kann er das ja machen. Trotzdem muss man hier ja nicht, ohne es selber zu wissen, versuchen anderen Angst zu machen, nur damit diese seinem Beispiel folgen.

An alle die das lesen, lasst euch bloß nicht von soviel unwissen verunsichern. Man aktiviert diese Garantiekarte über die Sony eigene Webseite zum aktvieren von diesen erweiterten Garantien. Dort auf der Seite muss man aus einer Liste sein Modell auswählen und wenn Sony dort in die Liste OLEDs packt, dann zählt diese Garantie auch für die OLEDs, egal was irgendjemand über die Google suche findet.
Am Ende bekommt man eine Servicevereinbarung, auf dieser ist die Seriennummer und der Name vom Modell eingetragen. Dementsprechend schließt man dann für genau dieses Gerät einen verlängerten Garantievertrag mit Sony ab.

Selbst wenn Sony da einen Fehler machen würde, kann man das sicher nicht so einfach wieder beenden. Dadurch dass man diese Servicevereinbarung mit Sony abschließt, ist ein Vertrag zwischen einem selbst und Sony abgeschlossen worden und den kann man nicht so einfach wieder auflösen, weil irgendwo ein Fehler gemacht worden ist. Man muss da auch nichts überprüfen lassen, so wie hier von pspierre gefordert. Wenn etwas nach 2 Jahren passiert, dann einfach an Sony wenden und die Leistung aus dem geschlossenen Vertrag einfordern.


[Beitrag von JetLaw am 27. Jan 2022, 19:55 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#14 erstellt: 27. Jan 2022, 20:11
Eigentlich gibts die Karten von Sony lange gar nicht mehr.
(Und einen "sündteuren" A1 gibts ach schon lange nicht mehr. )

Wahrscheinlich wurde die Karten auch irgenwann in den letzten 3-4 Jahren von den ehemals damit belieferten Händlern zurückbeordert.

Wenn da noch über dubiose Kanale welche rumschwirren, werden die wahrscheinlich aus formalrechtlichen Gründen, das ie ja kein Ablaufdatum haben, dennoch anerkannt, wenn da noch welche Registriert werden, nur um formaljuristischen Arger mit Käufern zu veremeiden.

Insofern wahrscheinlich "Glück gehabt" .
Wenn diese "Restbestände" vom Markt sind kommt da auch garantiert nichts mehr nach.

Glückwunsch..wäre dann ein gelungener Deal.
dennoch.
Solange es keine Hehlerware oder sowas ist.
Und wenn sichergestellt ist, das diese "Verkäufer", die sicherlich alle keine Sony-Geschäftskunden sind, die Prämie auch wirklich an Sony weiter leiten.

Mir eh spanisch wie die damit noch ein Geschächft machen, denn eigentlch ist die Weitergabe dieser Dinge , nämlich nur für Sony Fachhändler urspünglich angedacht, für diese ein reines Null-Summen-Spiel.

Spätestens wenns zur einer rergistrieten Karte keinen Zeitnahen Geldeingang bei Sony gibt, wäre Ärger nämlich sehr wahrscheinlich vorprogrammiert.

Aber wenn deren System eure Registrierung ohne auf auf Zahlung ungeprüft durchehen lässt, solle es andererseit Euer finales Problem nun wieder auch nicht sein können/dürfen.

Zumindest Vorsicht ist angesagt !
Ich würde mich an Eurer stelle nach angemessener Zeit dennoch noch ein mal telef. Rückversichern, ....und wenns da dann keine Dementis gibt, hättet ihr alles richtig gemacht ..und auch gutes Geld gespart


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 27. Jan 2022, 20:15 bearbeitet]
Diva_
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 04. Feb 2022, 04:02
Ich habe im Juni letzten Jahres eine Garantieverlängerung abgeschlossen. Hatte im Vorfeld den Sony Store in Berlin, sowie weitere 5 Online-Anbieter w/ Zusendung AGB angemailt. Sony Store 110,00 € Angebot und AGB sofort erhalten. Von den weiteren 5 Anbieter haben nur zwei die AGBs und 79,00€ Angebote zugeschickt. Die beiden AGBs waren nicht identisch mit dem des Sony Store. In den Punkten Anzahl der Garantieverlängerung Fälle, (hier wurde auf einen in 4 Jahren beschränkt), und Gerätetaustausch (eine wesentlich schwammige juristische Formulierung)gab es doch bemerkenswerte Unterschiede. Aus diesem Grund zahle ich lieber auf die Wette eines Schadens innerhalb von 5 Jahren 31.00€ mehr und habe mich für den Sony Store entschieden.

pspierre
Inventar
#16 erstellt: 05. Feb 2022, 16:50
Hätte mich auch gewundert, wenn letztlich kein Haken irgendwo gewesen wäre.

Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen..... und zuvor, hier wie da, das wirklich offiziell vollständig dazugehörige Kleingedruckte vollständig lesen, und die Leistungen und Einschränkungen en detail vergleichen.




mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 05. Feb 2022, 16:52 bearbeitet]
JetLaw
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 05. Feb 2022, 19:08
Bei uns, die die originale Garantieverlängerung von Sony gekauft habe, gibt es keinen Haken. Wie sollte es auch, denn es ist ja die originale Verlängerung die man auch im Sony Store kauft!

Das man in den meisten Fällen eine Garantieverlängerung bei einem Hersteller nicht mit der von einer Versicherung vergleichen kann ist doch klar. Da braucht man gar keine AGBs lesen, denn die Versicherung macht ihren Gewinn mit den Versicherungen die angeboten werden, aber der Hersteller macht seinen Gewinn mit dem Produkt wofür man die Verlängerung abschließen will. Daran sieht man schon, dass die Versicherung gar nicht dasselbe leisten kann wie der Hersteller.

Eine Versicherung über einen Versicherer würde ich nur abschließen, wenn es nichts vom Hersteller gibt und ich unbedingt eine abschließen will. Bei den Versicherungen ist es meistens so, dass man kein Austauschgerät bekommt, sondern eine Beteiligung am Neukauf. Wenn man das im letzten Jahr macht, dann wird man bestimmt nur noch die Hälfte vom Kaufpreis bekommen. Bei der Sony eigenen Verlängerung bekommt man ein Austauschgerät gleicher Güte, heißt TV aus dem aktuellen Lineup von Sony und das ohne Zusatzkosten. Deswegen habe ich auch die von Sony genommen.


[Beitrag von JetLaw am 05. Feb 2022, 19:08 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#18 erstellt: 05. Feb 2022, 21:00

Bei uns, die die originale Garantieverlängerung von Sony gekauft habe, gibt es keinen Haken. Wie sollte es auch, denn es ist ja die originale Verlängerung die man auch im Sony Store kauft!


Sei dir gegönnt.

Jedoch stell doch hier mal bitte das orginale Sony-Kleingedruckte dazu ein, was man dir mit der Police zugesandt hat. (Foto)
Das muss so einer Vereinbarung entweder als Klartext, ggf PDF beilegen, oder als Link, der sich jedoch jederzeit eindeutig ableitbar und dezidiert nur auf die nachweisbar vorliegende Garantievereinbarung beziehen darf.

...würde da gerne mal reinlesen.
Danke

mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 05. Feb 2022, 21:05 bearbeitet]
th1nk1ng
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 05. Feb 2022, 21:03
Das hier sind die Bedingungen, die Sony einem mit dem Vertrag zuschickt, jedoch direkt an den Vertag im gleichen PDF angehängt. Viel Spaß damit!

https://services.son...d_warranty_de_DE.pdf
JetLaw
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 05. Feb 2022, 21:42
Es sind genau die Bedingungen die th1nk1ng hier verlinkt hat. Ich könnte davon wohl ein Foto machen, sieht aber genauso aus wie die PDF die man unter dem Link runterladen kann. Da die Garantie dieselbe ist die man beim Sony Center abschließen kann, kannst du auch gerne dorthin gehen und dir die Bedingungen durchlesen
Und nur mal so als Info, hier gibt man die Nummer von der Garantiekarte ein: https://services.sony.de/supportmvc/de/ServiceActivation
Hier nochmal extra für den lieben pspierre ein screenshot von der Vereinbarung, damit er endlich glauben kann, dass es original Sony ist und nicht irgendwelche Drittanbieter
Screenshot (129)_LI


[Beitrag von JetLaw am 05. Feb 2022, 21:50 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#21 erstellt: 06. Feb 2022, 12:56
Es geht mir hier nicht um "Drittanbieter" .....( wie kommst du denn darauf ) ,
..... sondern ggf verschiedene Sony-Garantierverlängerungs-Produkte aus ggf verschieden zurückliegnden Zeiten/Jahren, im Abgleich zu den aktuellen ,
(denn ggf. auch gerade weil von diesen alten, Sony-extern (nicht mal Vertragshändler) erworbenen Karten aus "verganenen Zeiten" abgeleitet) ,
auch Sony-intern auf damals rechtlich verbindliche , auch bei heutigem Erwerb rückwirkende andere Erfüllunsbedingungen diesen zu Grunde liegen können.

Wie etwas weiter oben übrigens bereits von anderen in der Praxis erfahren und beschrieben.

Insofern hilft das alleinige Foto deiner Police hier zunächst wenig.
Die darin angesprochenen , dir ggf noch zu deiner Garantie-Prod.-Nr . passend zugänglich zu machenden Garantiebedingungen sind inhaltlich ggf sehr genau auf Differenzierungen abzugleichen !

Und auch nicht jedes Schriftstück was zunächst im ggf nur groben Überblick des äusseren Vergleiches zu anderen Schriftstücken ggf. nur oberflächlich im Aufbau "gleich aussieht", muss nicht 100% zwingend in den kleinen Textdetails in allen Worten identisch sein.
Es könnte angezeigt sein, ggf auch hier prüfend sehr genau, d.h. Wort für Wort, abzugleichen.
Und auch wirklich agesichert die Richtigen zur damaligen Garantie-Produkt-Nr. verbindlich passenden in Händen zu halten.

Ggf . müsste die zu diese "alten Kartenvereinarungen" final rechtlich aktiv rückwirkend passenden Bedingungen nochmals unter Angabe der damaligen Garantie-Produkt-Nr. auf der Karte einzeln aus dem System bei Sony selbst abgerufen werden.
Schon die vorsichtige Wortwahl von Sony in deinem oben geposteten Scheiben dazu legt das im Zweifel nahe !


Wenn das alles passt sei es Dir ja auch gegönnt.

Ich für mich in Deiner Garantie-Entstehungs-Situation würde es, v.a. in der Konstellation des Sony-externen Kaufs über diese alten Stelllverteter-Karten,
(die Sony selbst an Vertragshändler schon länger gar nicht mehr ausgiebt)
aber auf jeden fall bis in jedes Text/Wort-Detail einmalig abgleichen .

...falls noch nicht geschehen ............sicher ist sicher


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 06. Feb 2022, 19:59 bearbeitet]
th1nk1ng
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 06. Feb 2022, 13:44
Ja nee is klar. Ganz schön paranoid, man kann sich das Leben auch selbst zur Hölle machen.
pspierre
Inventar
#23 erstellt: 06. Feb 2022, 19:23
Ist doch ganz einfach:

Sein Servicecode lautet: TVCARDEW3
Service:TV +3 Jahre Garantie

Mein Servicecode zB. latet: BEWY50S
Service: TV 5 Jahre GARANTIE


Das muss nicht das gleiche sein !
Heisst ja auch schliesslich schon in der Codierung anders. Serviceplan ist ggf nicht gleich Serviceplan, wenn eine andere Codierung zu Grunde liegt .
Dass da 2 unterschiedliche SERVICE-CODES stehen ist ist schon mal zumindest "verdächtig uneindeutig" .

Zu jedem Service-CODE gehören ggf auch unterschiedliche Geschäftbedingungen und Leistungen ...Dinge können sich im Laufe der Jahre auch mal ändern. Diese von ihm irgendwo im Netz erworbene Karte, die seinen persönlichen Servicecode indzuiert, kann schliesslich schon einige Jahre alt sein.

Wenn er kein Papier/Geschäfstbedingungen schon vom Verkäufer mitbekommen hatte, welche sich inhaltlich auch eindeutig auf TVCARDEW3 beziehen müssen, sollte er wie in dem Schreiben zu seiner Servicevereinbarung von Sony aufgefordert, bei Sony nochmals extra anrufen, und sich diese für TVCARDEW3 zur sicheren "erneuten" Kenntnis zusenden lassen.

Im Zweifel weis er in diesem speziellen Fall erst dann, welche TVCARDEW3-Leistungen mit zugehörig anhängend Geschäftsbedingungen er da letzlich vom Verkäufer (dem alles egal war hauptsache die olle Karte wird zu Geld gemacht) gekauft hatte.

Dass er, inhaltlich abgesichert zu dem Kauf von TVCARDEW3, schon vorab (vor Kauf) die richtig zugeordneten Geschäftsbedingungen erhält liegt hier zunächst NUR in der Pflicht des Verkäufers. ! ..... und da hakt es auch schon bei den meisten heutigen Verkäufern/Käufern solcher "alten Karten", wie man ja bereits hier lesen konnte.

Hat der Verkäufer die nicht beim Kauf/Kaufvertrag mit ausgehändigt (sie sind verpflichtender Teil des Kaufvertrages), ist Sony zunächst nicht verpflichtet diese zugehörigen Geschäftsbedingungen bei Inanspruchnahme der Registrierung der Karte erneut von sich aus mitzuteilen.
Denn dazu war der Verkäufer vorab verpflichtet.

Hat er von dem Verkäufer keine zur schrftlichen Kenntnis gebrachten Bedingungen, (und verbindlich zu TVCARDEW3 passenden) ermöglicht bekommen, hat er ggf die Katze im Sack gekauft.

Immerhin fordert Sony in der zugesandten Servicevereinbarung nach Registrierung noch mal dazu auf , dass wenn man keine Geschäftsbedingungen vom Verkäufer bekommen hatte oder sie vlt. nicht mehr hat oder nie hatte, die entsprechend richtig zugehörigen Geschäftsbedingungen zu TVCARDEW3 über telef. Mitteilung des Servicecodes an den Sony-Service, diese von Sony erneut zugänglich gemacht zu bekommen.
Nur halt die Frage was da (noch) drin steht, und sich vlt. Inhaltlich zu neueren bzw aktuellen Service-Codes ggf unterscheidet.

Und nur das, was [b]da dann, abgesichert zugehörig zu TVCARDEW3 drin steht, ist für ihn und Sony letztlich verbindlich.[/b]
Ggf. sind das dann halt Bedingungen die schon ein paar Jahre alt, und vlt. zu heute abweichend sind .

>>> Was hier sinnvoller weise zu prüfen wäre, ....
...und am besten noch bevor der Garantiefall eintritt , damit es im Fall der Fälle keine vom bisherigen Glauben abweichenden Überraschungen gibt .

Ich an seiner Stelle würde das nochmals anfordern.... und wenn es das inhaltlich Identische zu dem ist , wie die aktuellen Bedingungen die man eben auch im Netz einsehen kann, soll man endlich zufrieden sein, und kann sich zurücklehnen.

Vertrauen ist gut, ..Kontrolle zur Eindeutigkeit hier ev. besser.


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 06. Feb 2022, 20:04 bearbeitet]
JetLaw
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 06. Feb 2022, 20:11

pspierre (Beitrag #23) schrieb:

Sein Servicecode lautet: TVCARDEW3
Service:TV +3 Jahre Garantie
Mein Servicecode zB. latet: BEWY50S
Service: TV 5 Jahre GARANTIE

Da ist also der Hund begraben, du hast mehr bezahlt, also sind alle anderen die dummen die weniger gezahlt haben.

pspierre (Beitrag #23) schrieb:

Das muss nicht das gleiche sein !

Dir wurde ja schon mitgeteilt, dass dem Vertrag zwischen dem Kunden und Sony die Bedingungen für die erweiterte Garantie mitgeschickt (hier dieses Wort merken, denn das ist wichtig!) werden. Diese sind dieselben wie die, die man sich auf der Sony Homepage für die erweiterte Garantie herunterladen kann. Lustig dass du scheinbar schon so in deiner eigenen Welt lebst, dass du gar nichts mehr richtig wahrnimmst und einfach mit deinen Schimpftriaden weiter machst.

pspierre (Beitrag #23) schrieb:

Immerhin fordert Sony in der zugesandten Servicevereinbarung noch mal dazu auf , wenn man keine Geschäftsbedingungen vom Verkäufer bekommen hatte oder sie nicht mehr hat

Na, na du liest wohl einfach nur das was du lesen willst. Das genau Wort ist: zugestellten. Aha also die Geschäftsbedingungen die einem zugestellt worden sind. Da man laut deiner Aussage diese Garantie nur bei Fachhändler kaufen konnte, ergibt das gar keinen Sinn. Weil einem diese sicher nicht per Post zugeschickt werden. Aber warte mal, was bekommt man denn von Sony wenn man den Service dort registriert? Eine E-Mail, falls du es nicht weißt, dass ist eine elektronische Post. Diese wird natürlich zugestellt, Sony meint damit einfach, wenn man von Ihnen den Vertrag zugeschickt bekommt und dort nicht! die Geschäftsbedingungen mitgeschickt werden, dann soll man sich bei Sony melden.

pspierre (Beitrag #23) schrieb:

Hat der Verkäufer die nicht beim Kauf/Kaufvertrag mit ausgehändigt (sie sind Teil des Kaufvertrages), ist Sony zunächst nicht verpflichtet diese zugehörigen Geschäftsbedingungen bei Inanspruchnahme der Registrierung der Karte erneut mitzuteilen.
Denn dazu war der Verkäufer vorab verpflichtet.

Da muss nichts verschickt werden, denn dazu reicht ein Link zu dem Anbieter von der Garantie. Wäre hier der: https://services.sony.de/support/de/premium-services
Da die Garantiebedingungen dieselben sind.

pspierre (Beitrag #23) schrieb:

Und nur das, was [b]da dann drin steht, ist für ihn und Sony letztlich verbindlich.[/b]
Ggf. sind das dann halt Bedingungen die schon ein paar Jahre alt, und vlt. abweichend sind .

Nein, wichtig ist nur das was Sony einem mitschickt, denn Sony ist der Anbieter der Garantieverlängerung und dementsprechend zuständig für die geltenden AGBs.
Wie du siehst kommt bei dir wieder mal nur viel heiße Luft oder anders gesagt, sehr viel Text mit wenig Inhalt.
dgroeser
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 13. Feb 2022, 15:34
Hallo

wo finde ich eigentlich die Preise für die Garantieverlängerung auf der Seite https://services.sony.de/support/de/premium-services. Und auch die Leistungen finde ich nirgends.

Ebenfalls lese ich immer, das man es in einen Store abschließen soll oder kann man es auch irgendwo online abschließen?

Grüße Doc
pspierre
Inventar
#26 erstellt: 13. Feb 2022, 17:24
Da die Vermittlung der org. Sony Garantieverlängerung über den Händler für diese eher ein (lästiges) Null-Summen-Spiel, und das auch ohne eigenes Kundenbindungspotential ist, wird die org. Sony-Garntierverlängerung von den verkaufenden Händlern mehr oder weniger bewusst ignoriert, bzw einfach nicht angeboten,
...die verkaufen lieber den "Haus-eigenen Kram" , .. mit idR leider im Vergleich weniger Leistungen für den Käufer aber dafür mit zusätzlichem Kundenbindungspotential an den Verkäufer.

Darum ist da scheinbar "so schwer ranzukommen" .
Und induziert natürlich ein Gewisses "Informations-Defizit" für den Käufer.

Vorab:
Die hier schon kommunizierten "Sony-Garantieverlängerungs-Karten", die noch mit einem weit modelübergreifenden "Festpreis-Charakter" verknüpft sind (s.u.), wurden aus den gleichen Gründen offenbar schon vor Jahren wieder von den Händlern aus dem eigenen Regalen genommen , und sofort oder später an zum Teil dubiose Internethändler, die wenig mit der Branche zu tun haben, offenbar schlicht "weiterverkauft", um sie quasi wieder "geldwert loszuwerden".
Kein Branchen-Händler bestellt die Karten heute mehr bei Sony selbst (für eigenes vorgelegtes Geld übrigens) nach, bzw es ist unklar ob es dieses Kartensystem überhaupt noch als Sony-Zusatz-Garantie-Geschäftsmodell (mit den Karten), von Sony selbst aktuell noch angeboten bzw überhaupt aktuell noch gibt.

Diese wahrscheinlich noch real existierenden Restbestände dieser "Leistungs-Karten" schwirren nun offenbar nur noch im Netz herum, stammen von den Preisen her aus "einer eher Vergangenen Festpreis-Zeit" , werden aber von Sony bei Registrierung formal offenbar noch (?) anerkannt .
(Die müssen sie formaljuristisch wohl auch noch anerkennen , .."wollen" sicherlich ehr weniger,... da sie sie wahrscheinlichst gar nicht mehr selbst von Sony so in den Handel ausgegeben, sprich zunächst an diesen verkauft werden)
Jedoch:
Hier ist im an den XY-Internethändler zu zahlenden "alten" Fixpreis ggf derzeit noch das ein oder andere "Schnäppchen" zu machen , so man sich über diese Kanäle drauf einlässt ..... Aber immerhin......man kann ggf paar Kröten sparen.

Die meisten die derzeit die Garantieverlängerung nach verlässlich aktuellen Bedingungen direkt von Sony kaufen möchten, lasse diese sich online oder telef. über den "Sony-Store-Berlin" vermitteln. Dies ist übrigens bis 1 Jahr nach Kauf noch möglich ...egal wo und bei wem der TV gekauft wurde.
Bei aller Begeisterung für das neue Gerät :
Es ist eindeutig cleverer und ohne Nachteile ein paar Monate nach Kauf verstreichen zu lassen. Denn dann ist man sicher, das man mit der Neuanschaffung auch wirklich final zufrieden ist.
Die Sony-Garantie-Verlängerung nach TV-Kauf sofort bestellt/gekauft, und dann ggf. Tage/Wochen später das Gerät an den Händler wegen was weis ich "zurückgegeben" und ggf "gewandelt", ist so ziemlich die weicheste warme Sch..... in die man unnötig selbstveschuldet hineintreten kann ....Verstanden ?

Wenn Du dann doch lieber, (und besser erst nach paar Monaten) die Verlängerung direkt von Sony nun zusätzlich haben willst:
Einfach "Sony-Store-Berlin" googeln , dort anrufen oder direkt anmailen, und man bekommt das dann sehr freundlich und kompetent alle notwenigen, übrigens sehr einfachen Abläufe erklärt, und das gewünschte Paket zum Kauf angeboten und vermittelt.
Man zahlt auf Rechnung (bekommt man nach Anforderung ziemlich sofort per Mail) , mit Überweisung an den Sony-Store in Berlin, und bekommt im Gegenzug nach Zahlungseingang, ebenfalls per mail, die Unterlagen dazu samt AGB idr spätestens am nächsten Tag zugesandt.
Die AGB dazu kann/sollte man auch vorab im Netz lesen, oder auf Anfrage auch vorab per mail zugesandt bekommen.

Und zahlt dabei natürlich aber auch die wirklich AKTUELLEN Sony Preise für die Garantieverlängerung , welche sich nämlich [u]mittlerweile anhand des TV-Geräte-Modells selbst, und u.U. dem realen Rechnungspreis des verkaufenden Händlers ggf. individuell berechnet.
Nämlich falls dieser Preis stark von einer tagesaktuell von Sony angenommenen Spanne deutlich nach oben oder unten abweicht, bzw da herausfällt [/u]
Es könnten sich also durchaus für versch. Käufer des gleichen Modells zum gleichen Anforderungstag der G-Verängerung auch auch mal gewisse aber eher geringe Preis-Unterschiede ergeben.
Kann also vorkommen , wird aber idR. bei weitem nicht als Regelfall vorkommen.
....Es sei denn man hat einen Rechnuns-Mondpreis aussserhalb der von Sony zunächst angenommenen Spanne bezahlt (dann wirds etwas teurer) oder einen sensationell günstigen "Kaufpreis-Irrtum" ergattert. (dann wirds paar Euro günstiger)
( Das "warum das so ist" kannst du weiter unten nachlesen und verstehen)

Das jetzige Garantieverlägerungs-System ist also aktuell kein wirkliches Fixpreis-Modell mehr, .... also nicht wie bei den alten Karten, die da noch im Netz rum schwirren !!)

Der Sony-Store-Berlin möchte also auch eine Kopie der Rechnung gemailt haben (am besten schon bei der Erstanfrage per mail unaufgefodert gleich mitsenden , denn sie ist auch Bestanteil der letztlichen Leistugsvereinbarung !
Denn der real gezahlte Rechnungspreis des Gerätes bestimmt mittlerweile auch Teile des ableitbaren Leistungsspektrums der Zusatzgarantie .
Je "teuerer" man das Gerät gekauft hat, je höher ist nämlich auch die übrigens betragsindetische maximale Deckungssumme für real durchführbare echte Reparaturen. .....
Dieser Deckungsbetrag gilt übrigens unabhängig vom realen Alter oder "Abnutzungsgrad" des defekten Gerätes.
Sony spricht hier von einer sog. "Kaufwert-Absicherung" für den Kunden, also hier unabhängig von einem Zeitwert (... was die alternativen Garantie-Vers.-Angebote der Verkäufer selbst selbst gerne tun, um die Haftung natürlich einzuschränken. )
(in dem Zusammenhang s. auch ganz unten für ein ev. machbar gewünschtes "Geräteupgrade" als "Aufzahlungsmodell" )

Für komplette Geräte-Täusche (der heutzutage wahrscheinlichste Abwicklungfall über die Länge der Laufzeit) wird jedoch [u]keine Betragsaufrechnung [/u]herangezogen !
Bes. interessant wenn ein modellgleiches Austauschgerät nicht meh beibringbar ist, und man "ohne Aufrechnung" ein "neueres Folgemodell im gleichen Modellranking" erhalten wird.
So wurde auch bisher immer eine "Master-Series" nur durch eine "Master-Series" ersetz , was wiederum sehr interessant sein kann da diese idR. bisher immer über 2 Jahre laufen, ...vor allem spassig wenn man für 5 Jahre abgeschlossen hat, und die gekaufte Master-Series schon kurz vor Medellauslauf war. Bei einem Defekt schon nach einem Jahr ohne reale Reparaturmöglichkeit (was dann seehr wahrscheinlich ist) ist das Master-Series Tausch-Upgrade quasi schon kostenneutral includiert
.... bei bei einem tauschpflichtigen Defekt erst in den Jahren 2,3,4, und 5 sowieso ...im Zweifel überspringt man im 4-5 Jahr sogar eine Master-Series-Modellreihe zum dann aktuellsten Gerät.
Insgesamt: Je hochwertiger man im Modellranking zunächst kauft, je interessanter wird diese 5-Jährige Garantieverlängerung im Fall der Fälle .
Die 3-Jährige ist im Vergleich übrigens als "Wette" eher uninteressant für den Kunden, da die Defekt-Wahrscheinlichkeit überpropotional niedriger ist.
Wenn schon denn schon 5 Jahre abschliessen !

Genau betrachtet und hinterfragt sind das alles nämlich sehr "kundenorientiorte Regelungen" , was die org. Sony-Garantieverlängerung in Abrenzung zu dem was einem die Verkäufer alternativ aufschwätzen wollen, sehr vorteilhaft macht.

Übrigens auch nicht schlecht:
...vlt der Fall man will im Ramen einer Garantie-Abwicklung mit notwendigem Gerätetausch, ggf ein individuell gewünschtes "Upgrade" (Grösse, oder abweichendes "Wunsch-Modell" quasi als Differenzleistung "dazukaufen".
Dies Möglichkeit ist nicht verbrieft, in der Realität auf Anfrage aber schon ermöglicht bzw auf bittende Nachfrage individuell angeboten worden.
Das lief wenn bisher soweit ich das mal verfolgen konnte in etwa darauf hinaus, das man auf den Aktuellen Sony-UVP-Preis des von der Normalleistung abweichenden "Wunschgerätes", den ursprünglichen Rechnungsbetrag des defekten Altgerätes voll verrechnet bekam. (Stichwort: Kaufwert-Absicherung s.o.)
Das kann in Abwägung der eigenen Wunschmodel-Motivation gar nicht mal so unattraktiv sein, ..auch wenn das "Wunschgerät" im Handel natürlich deutlich preiswerter angeboten wird, als die tagesaktuelle Sony-UVP. Persönliche Abwägungssache was einem das Wunsch-Upgrade selbst zusätzlich wert ist.


Du solltest jetzt so ziemlich alles wissen, was Du zunächst wissen wolltest, ...und solltest .


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 13. Feb 2022, 20:23 bearbeitet]
Sir_drink_a_lot
Schaut ab und zu mal vorbei
#27 erstellt: 14. Feb 2022, 17:54
Möchte kurz auch noch meinen Senf dazu geben.

Habe heute mit dem Sony Center Berlin telefoniert. Der Herr war unfassbar freundlich und kompetent. Wusste zu Themen wie Grid etc. Bescheid.

Garantieverlängerung auf 5 Jahre kostet aktuell mich für den XR65A90J 210€.
Viele der aufgezählten Punkte von @pspierre wurden auch von dem Herrn bestätigt.

Ich werde die Garantieverlängerung über Sony direkt abschließen um auf der sicheren Seite zu sein. die 210€ schlagen da in anbetracht der Anschaffungssumme vom Sony OLED fast gar nicht ins Gewicht. Zumindest meiner Meinung nach.
pspierre
Inventar
#28 erstellt: 14. Feb 2022, 19:25
Halt Frage der eigenen Facon, ob man meint da unbedingt irgendwie noch nen Fuffy sparen zu müssen oder auch nicht.

Dem gegenüber steht eine gewisse gesunde Skepsis, obs dann beim Eintritt des Falles der Fälle mit den billiger geschossenen Garantiekartenlizenzen für deutlich weniger eingesetztes Geld, auch wirklich ohne irgendwelche Hinter- und Falltürchen die wirklich gleich bemessenen Leistungen geben wird wie für den, der halt nachweislich den Fuffy mehr für den derzeitig aufgerufenen aktuellen Preis bezahlt hat.

Kann durchaus sein, kann wenns doof kommt vlt auch nicht sein ...man erfährts halt im Zweifel erst spätestens wenns soweit ist.
Wie bei einem typischen "Versicherungsfall" ...was es wirlich am Ende gab weis man hinterher, wenn alle Paragrafen geritten und Fluchttürchen geöffnet wurden , oder man erfahren hatte, dass man für "den alten Tarif" mittlerweile leider unterversichert war

Kann jeder angehen wie er mag...
Der eine wills "auf Nummer sicher" , .... der ander nimmt die Differenz für 2 grosse Pizzen +4 Bier halt lieber mit, und hofft dass er wirklich bekommt, von dem er zuvor ausgegangen war, dass er es an sich eigentlich auch bekommen sollte.

Turalu

pspierre


[Beitrag von pspierre am 14. Feb 2022, 19:44 bearbeitet]
Brannault
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 15. Feb 2022, 01:23
Interessant, interessant.
Ich würde gerne mal den teuren Vertrag §-entechnisch vergleichen mit dem "günstigen",
damit man die anzunehmende Befangenheit mal ausschliessen kann ;-).

Also wer einen "teuren" hat, ich biete einen günstigen zum Vergleich.

@pspierre:
Bitte nicht gleich wieder texttechnisch argumentativ auf Höchtform auflaufen!

Hier gehts einfach nur um den Unterschied der Verträge.

Ruht sanft

Christian
revoxfan93
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 22. Feb 2022, 23:24
Hallo,
ich habe eine Frage zu 5 Jahresgarantie.
Ich hatte einen Sony 65XE9505 mit 5 Jahresgarantie. Kurz vor Ablauf des 4. Jahres bekam ich zwei schwarze Flecken im Display. Ich bekam 60% des Kaufpreises ausbezahlt. Soweit war ich zufrieden.
Nun wollte ich mir den Sony 77A80J kaufen (Mediamarkt bzw. Expert) und wieder eine 5 Jahresgarantie abschließen.

Aussage war (Mediamarkt), dass die 5 Jahresgarantie bei OLED nicht für das Display gilt. Wer einen OLED kauft, ist sich bewusst, der er ein Risiko eingeht!!!
Diese Aussage wurde mir in einem Expert Geschäft bestätigt.
Es wurde mir gesagt, in der Praxis kommen Bildfehler nicht mehr vor wegen des Refresh-Programmes.
Dann frage ich mich allerdings, warum bei OLED das Display ausgenommen wird.
Somit fällt der Sony 77A80J für mich weg.

Meine Frage an euch ist, kann ich nach Kauf eines Sony 77A80J bei Sony eine 5 Jahresgarantie abschließen? Und ist darin auch das OLED-Display abgesichert?

Wenn nicht, würde ich notgedrungen auf einen Sony 75X95J LCD ausweichen müssen.

Vielen Dank für eine Antwort
pspierre
Inventar
#31 erstellt: 28. Feb 2022, 13:21
Einbrände bzw eindeutig Contentbezogene Nachbilder, die durch deutliich ungleichmässíge Abnutzung durch den Benutzer induziert wurden, fallen bei Sony nicht unter deren Herst.-Garantie , .....auch nicht in der Sony-Garantieverlängerung.

Sie ist also kein Persilschein für "eigenwillige Nutzung wieder besseres Wissen oder auch Unwissen".
Die entspr. Wissens-Verweise und Empfehlungen dazu stehen in der BA !

Ansonsten ist aber diese orginal-Sony-Garantieverlängerung "+3 jahre" die beste, die man wohl derzeit bekommen kann.

DU hast es in der Hand ob sie das Richtige auch für DICH ist.


mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 28. Feb 2022, 13:24 bearbeitet]
el_pro
Stammgast
#32 erstellt: 01. Apr 2022, 17:51

Brannault (Beitrag #29) schrieb:
Interessant, interessant.
Ich würde gerne mal den teuren Vertrag §-entechnisch vergleichen mit dem "günstigen",
damit man die anzunehmende Befangenheit mal ausschliessen kann ;-).

Also wer einen "teuren" hat, ich biete einen günstigen zum Vergleich


Moin Christian, hast du die Gelegenheit gehabt die Verträge zu vergleichen? Stehe vor der gleichen Entscheidung eine Garantieverlängerung für meinen 77A83J abzuschließen.
Brannault
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 04. Apr 2022, 03:59

el_pro (Beitrag #32) schrieb:

Moin Christian, hast du die Gelegenheit gehabt die Verträge zu vergleichen? Stehe vor der gleichen Entscheidung eine Garantieverlängerung für meinen 77A83J abzuschließen.


Kurze Antwort:
Nein, ich habe keinen zum Vergleich bekommen.
el_pro
Stammgast
#34 erstellt: 04. Apr 2022, 14:19
Will keiner Mal seinen "original" teilen? @pspierre du vielleicht?
pspierre
Inventar
#35 erstellt: 04. Apr 2022, 18:13
Was meinst Du da, ...die Servicevereinbarung ?

Das Kleingedruckte ist das gleiche, was man sich auch auf der Website anschauen kann.

......

Denke der mit der auf der Servicevereinbarung angegebene "Servicecode" definert den konkret zustehen Leistungsumfang, bzw ggf latent auch die "Umgangs-Usancen" zueinander.

Eine Differenzierung der versch. Servicecodes konnte ich jedoch noch nirgends einsehen.
Und wenns (Spekulativ) die latete Kulanzspanne ist, die man damit , und damit ggf über den Kaufpreis der Vereinbarung, mit definiert.
zB. Der eine rennt mit Burnin üner die billig erworbene k-arte gegen die "Formale Wand" , ...der ander der tuerer seien Code eingkauft hatte bekommt ggf. dennoch ein neues Panel oder Gerät.

Kan mir halt nicht vorstellen, dass die für DEUTLICH unterschiedliche Einstandspreise für die Servicevereibarung am gleichen Gerät , dennoch letztlich alle über einen Kamm scheren !?!
Kann ich aber nicht belegen, und ist wie gesagt hoch spekulativ.


mfg
pspierre
Larli
Inventar
#36 erstellt: 08. Apr 2022, 11:13
Die erweiterte 5 Jahres Garantie schließe ich grundsätzlich immer direkt bei Sony ab. Die Elektronikmärkte, welche ebenfalls Garantieverlängerungen anbieten, arbeiten hier mit externen Versicherungen zusammen (Bei Saturn war z.B. die Zurich Versicherung). Ich hatte mir seinerzeit dort die Versicherungsbedingungen mal genau durchgelesen (das Kleingedruckte) und war damit nicht einverstanden. So wie es oftmals in den Märkten kommuniziert wird – nach dem Motto man erhalte innerhalb von 5 Jahren bei einem Garantiefall die komplette Kaufsumme zurück – ist es definitiv nicht. Hier gibt es so viele Klauseln, welche eine evtl. Zahlung der Versicherung möglichst verhindern sollen.

Aber so ist es nun mal bei klassischen Versicherungen. Bei Sony ist es etwas anders. Sollte der TV nicht mehr zu reparieren sein – was meistens der Fall ist, da es oftmals schlichtweg keine Teile mehr gibt – erhält man den gleichen TV als Austausch (sofern noch Verfügbar). Ist das Modell hingegen nicht mehr zu haben, gibt es das Nachfolgemodell in gleicher Größe und Klassifizierung! Da ich bereits 1x erfolgreich die Garantie in der Vergangenheit in Anspruch genommen habe, kann ich aus eigener Erfahrung die Sony Garantie weiterempfehlen. Der Austausch-TV (Nachfolgemodell) war nicht von einem Neugerät zu Unterscheiden! Verpackung war neu, Fernbedienung, Anleitung etc. war alles noch eingeschweißt. Folie um den TV auch komplett unbeschädigt. Da ich der Marke Sony treu ergeben bin, macht das für mich am meisten Sinn.

Eine Absicherung (egal ob Sony, oder eine andere) ist aber durchaus sinnvoll! Ich lese immer wieder Kommentare auf Facebook (meist unter einem TV-Werbeposting), wo sich Leute beschweren, dass bereits kurz nach Ablauf der Garantie sich die TVs verabschiedet haben (Herstellerübergreifend). Davon ist man leider nie befreit. Hat man keinerlei Absicherung steht man dann tatsächlich etwas verloren da, und kann sich direkt wieder einen neuen TV kaufen – diesmal dann aber vielleicht besser MIT einer Absicherung…

Die Kosten für die erweiterte 5 Jahres Garantie (über Sony) für den SONY A90J lauten wie folgt:

1. SONY XR-A90J 55" – 150 Euro
2. SONY XR-A90J 65" – 210 Euro
3. SONY XR-A90J 83" – 300 Euro


[Beitrag von Larli am 08. Apr 2022, 11:17 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#37 erstellt: 08. Apr 2022, 14:28
Optimisten nehmen derzeit das hier:

https://www.ebay.de/..._SYKiGhoCe-IQAvD_BwE

Ausdrücklich auch für "OLED". (lt. Beschreibung des privaten Verkäufers)
aus dieser Privatanzeige:

Die TV-Garantieverlängerung gilt jeweils für alle Sony LCD / OLED-TV unabhängig der Bildschirmgrößen und unabhängig des Verkaufspreises.

*HINWEIS: Die Serviceprogramme von Sony gelten nicht für KD-77A1, KD-85ZG9, KD-98ZG9 und KD-100ZD9.
Mehr Informationen unten: https://services.sony.de/support/de/premium-services

Privatverkauf, daher kein Umtausch, keine Rücknahme und keine Garantie.

Es gibt hier Berichte, nach denen das wirklich bis hin zu erstellen einer Servicevereinbarung online bei Sony funktioniert hat.

Es gibt allerdings keine Berichte , dass schon jemand auch einen Servicefall nach > als 2 Jahren nach Neukauf für seinen OLED, und ggf unter welchen bisher unbekannten Umständen , zur ev. vollen Zufriedenheit abgewickelt hat, der mit solch einer ollen Karte dafür aktiv war.
Am Auschluss für zB 77A1 , (s. Beispiel obnem) ...., sieht man , das die Dinger (Karten) wohl bis 5 alt sein müssen...und heut da sicherlich ganz andere Geräte im "Auschluss" drauf sein müssten.
Schon dieser Fakt alleien mach die Sache mit den alten Karten auf heutige Verwendung bezogen mehr als nur "dubios" !

Nur Schnäppchenjäger und Optimesten "treten vor", bzw kaufen die Teile, und berichten dann in ab Jahren 2 Jahren nach Neukauf, wie es im Fall der Fälle gelaufen ist. 8), ..... denn "wäre" gilt hier leider ggfnicht, denn nur der echte erlebte Abwicklungsfall gewährt den zuvor erwarteten Ablauf, ...oder auch nicht

Bis dahin gilt nämlich : Warten und Hoffen !
Die formale Vorab-Theorie dazu ist das Eine.
Die praktisch Erfahrungsbestätigung der formalen Theorie ist dann halt die Wunsch-Wundertüte, die man erst in 2 Jahre aufmachen darf ! ...so man kann bzw auch wirklich einen Defekt hat....

Ich pers. kann mir halt nicht vorstellen, dass Sony hier für DEUTLICH unterschiedliche Einstandspreise für die Servicevereibarung am gleichen Gerät , dennoch letztlich alle über einen Kamm scheren wird !?! ... verglichen mit denen die deutlich höhere Preise für ihr Servicevereinbarung auf dem heute einzig formal möglichen Wege abdrücken.


Ich weiss nur in etwa folgendes:
Diese Karten gibt Sony schon länger nicht mehr an die Vetragshändler aus !
(die wurden an diese wohl geldwert "verkauft", jedoch wahrscheinlich mit der Option der Rückgabe an Sony)
Sie waren an sich als Zusatzverkauf an TV-Käufer direkt beim verkaufenden Händler des niedergelassenen Einzelhandels erdacht worden, bzw als "Verkaufshilfe" .
Man findet heute keinen Niedergelassenen Einzelhänder mehr, der die vorrätig hat oder als zunächst Käuferanonyme Hardware bei Sony noch besorgen könnte.

Spekulativ:
Mir dem Ende der Emission dieser Karten von Sony selbst in den Vertrags-Einzelhandel, konnten dort vorhandene Restbestände wahrscheinlich wieder entsprechend zum ursprünglichen Geldwert an Sony zurückgegeben werden.

"Hoch seriöse" Branchen-Einzel-Händler die das nicht taten, oder verpennt hatten, haben offenbar diese "Restbestände" an andere Branchenfremde Wiederverkäufer vertickt, um ihren "Einsatz wieder raus zu haben"
Oder haben diese ev. sogar teuerer verkaufen können als zu ihrem eigenen, einst von Sony als Verkaufshilfe subventionierten Einstandspreis...auch das kann sein.

Bestände die aus welchen Gründen auch immer jetzt immer noch im " brachenfremden Internet-Umlauf" sind, werden entspr. nur von brachenfremden Internethändlern und ggf sogar Privatpersonen (?...dubios) angeboten, die auch weiss Gott keine Sony-Vertragshändler sind , wie man oben sehen kann......bzw in einer entspr. Google-Suche nach den Dingern.

Ob der derzeitge Kauf dieser Alt-Bestände (an Karten) heute als echte Reste-Schnäppchen zu deuten sind, die von Sony aus gestzlich formalen Gründen noch (?) vollwertig, und v.a. zu den viel neueren Geschäftsbedingungen (als den damalig gültigen) anerkannt werden müssen,
..... oder ob das für heutige Schnäppchenjäger ein Spar-Risiko-Experiment mit unklarem Ausgang im späteren Leistungsfall ist, konnte hier noch nicht über einen echten Abwicklungsfall aus solch einer Situation heraus praktisch dargelegt werden !
Und dass es dabei offenbar "Geräteauschlüsse" gab, und sicher auch neue aktualisierte aufliustungen geben würde, deren heutig notwenigen Stand man auch nicht kennt bzw mitgeteilt bekommt , ist
auch nicht unbedingt vertrauensfördernd.

Das Risko kauft man aus derzeit hiesig möglicher Erkenntnis heraus, auf jeden Fall "billig" mit.

Um das weiter sicherer zu ergründen müsste man:
..... exemplarisch eindeutig herausfinden (mit Fall belegen), ob die angegebenen Sevicecodes auf den von Sony versandten Servicevereinbbarung auf beiden Beschaffungswegen für Garantierweiterungen gleicher Laufzeit, und für gleichzeitig 2 Modell und Grössen-identische aktuelle Geräte die wichtig, auch zum etwa gleichen Preis erworben wurden wirklich die Gleichen Service-Codes sind ?
Wenn das 100 pro gegeben wäre, würde ich der "Schnäppchenversion" derzeit eine hohe "Gleichwertigkeitserwartung" zum teureren Beschaffungsweg zuerkennen.

Und wenn nicht: ...da ziehe jeder die Schlüsse, die am besten zur eigenen Facon passen könnten.

Meine pers. eigene Servicevereibarung und deren Servicecode bezieht sich noch auf einen 65AG9 Kauf 2020 für 2490,-,
..hilft hier also wohl absehbar für einen Fallvergleich nicht weiter verwertbar (......seeeehr unwahrscheinlich)


Da bräuchte man zB. eher:
2 Leute die zB einen noch hoch gängigen 65A80J etwa gleichzeitig zum etwa gleichen Preis erworben haben ...das ist noch ne Konstellation die sich ggf in diesem Jahr noch herbeiführen liesse, natürlich nur soweit deren zus. 5-Jahres-Servicevereinbarungen vom einen mit, und von anderen ohne diese dubiose Karte abgeschlossen wurden oder noch wird. (man hat ja 1 Jahr Zeit)




meine 3 Cent.

mfg
pspierre


[Beitrag von pspierre am 08. Apr 2022, 15:58 bearbeitet]
cinerama_231
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 08. Apr 2022, 16:23
Also von allen windigen Zusatzgarantien, die im Umlauf sind, ist das nun wirklich die windigste!

Ich hatte bislang auch immer die SONY-Garantie, habe aber ausnahmsweise bei OLED umgeschwenkt, weil es speziell bei diesen TVs zu viele Grenzfälle gibt, die ellenlange Diskussionen im Call-Center nach sich ziehen könnten und man dann von Pontius nach Pilatus geschickt wird. Und letztlich ggf. nackt dasteht.

Der expert-Verkäufer hat mir zugesagt, im Falle der Buchung der wertgarantie die komplette Reparatur- und Wertgarantie-Abwicklung zu übernehmen. Und seine Erfahrung sei, dass man bislang durchaus zufrieden sein konnte mit dem Resultat. Derselbe Verkäufer hat jetzt auch noch meine Garantieansprüche bei SONY vorbildlich durchgeboxt, was mir ein Upgrade vom A89 zum A80J eingebracht hat.

Ob die Entscheidung für eine bestimmte Zusatz-Garantie richtig war, weiß man leider erst hinterher genau. Alles andere ist Hoffnung und reine Spekulation.
tvuserwantstv
Neuling
#39 erstellt: 27. Aug 2022, 12:40
Warum wird die TVCARDEW3 auf der Homepage von Sony noch beworben,
wenn sie gar nicht mehr offiziell im Verkauf befindet?

https://services.sony.de/support/de/premium-services

Mir wurde ein FWD (Pro-) Gerät verkauft und ich habe das entsprechende XR Modell bekommen,
kann ich nun obige +3 Jahre Karte kaufen, eventuell sogar im Ausland (gibt es hier kaum noch)
und dann klappt das mit der Garantie?

Was muss man beim einlösen der Karte alles angeben bzw. eingeben?
Bei der Rechnung stimmt ja die Typenbezeichnung nicht,
vermutlich aber die Seriennummer.


[Beitrag von tvuserwantstv am 27. Aug 2022, 12:40 bearbeitet]
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 17. Okt 2022, 18:27
Gilt die Card auch für OLED?
Rotti1975
Inventar
#41 erstellt: 01. Nov 2022, 18:08
Ich habe jetzt nach 1 Jahr mir auch die Verlängerung auf 5 Jahre geholt. Wollte nachfragen: wenn was nach dem 1. Jahr und vor dem 2. Jahr passiert. Wen verständige ich da? Media Markt oder Sony?
pspierre
Inventar
#42 erstellt: 01. Nov 2022, 18:52
Man kann/soll sich direkt an den Sony-Service wenden.

Wer die Verlängerung ohne diese merkwürdige Karte kauft, bekommt dazu zumindest ein Schreiben mit weiteren Informationen + AGBs und eine Kontakt-Telefonnummer.

Ist wohl aber die gleiche, wie vom normalen Sony-Service.


Mit freundlichen Grüßen
pspierre
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#43 erstellt: 01. Nov 2022, 18:57
Die Karte wird von Sony genau auf diese Art auf der Hompage geführt und beworben.
Man kauft die Sony Karte,dann Rubbelt man den Code frei, dann gibt den Code in Erweiterte Garantie ein,dann Erfolgt die Aktivierung ,dann gibt es die Liste von den TVs, und gibt die Kaufdaten ein.
Dann gibt es Vertrag 3.Seitenlang natürlich direkt von Sony von wem dem sonst.
Nur doof wenn man kein Plan hat.

Und das für 81€

Im übrigen ist Verlängerung über Sony in Berlin garnicht möglich.

Ich wollte die Grantieverlängern habe darufhin ein E.Mail an geschieben
Max.Oehmke@sony.com

Als antwort kam dann das >>>
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
ab dem 10. September 2022 ist der Sony Store Berlin geschlossen. Sie können weiterhin Produkte von Sony direkt über unseren Webshop beziehen.

2022-11-01 (2)


Sony


[Beitrag von Rossi_46 am 01. Nov 2022, 20:15 bearbeitet]
Ralf82
Neuling
#44 erstellt: 02. Nov 2022, 23:06
In der Vergangenheit wurde hier ja oft geschrieben das man sich die Garantieverlängerung über www.scbaumeister.de kaufen kann. Spricht da irgendetwas dagegen das jetzt noch zu machen?

Ich habe mir dort ein Angebot für eine Garantieverlängerung für meinen Sony XR-55A80J machen lassen und eine Verlängerung auf 5 Jahre soll nur knapp über 50€ kosten. Das kommt mir sehr wenig vor, kann das sein?

Danke,
Ralf
BacklightMasterDriver
Stammgast
#45 erstellt: 03. Nov 2022, 17:20
Kann ich Entwarnung geben und uneingeschränkt weiterempfehlen...

Habe damals als ich mir den XE9305 zugelegt habe auch diesen Weg gewählt.
Angeschrieben und gefragt, ob ich die Garantie auch über diese Firma abschließen kann...

War anstandslos möglich, schnelle und freundliche Kontaktaufnahme.
Mit Bestätigung des Zahlungseingangs habe ich die Vertragsunterlagen via Mail zugeschickt bekommen...


Der Preis richtet sich immer nach dem Modell und der jeweiligen Zollgröße.
Der A80J und dann auch nur als 55" ist eben preislich recht weit unten eingeordnet...

Die 50€ + X sind aber trotzdem auffallend günstig.
Sicher, dass es sich dabei um die "Garantieerweiterung +3 Jahre" handelt?
Hatte dazumal spaßeshalber nachgefragt was die einjährige Verlängerung kosten würde und selbst die war teurer...

Gehe da lieber nochmal auf Nummer sicher und frage erneut nach.
Für meinen 55XE9305 habe ich 2018, nur mal zum Vergleich, 131€ gezahlt...


[Beitrag von BacklightMasterDriver am 03. Nov 2022, 18:00 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#46 erstellt: 03. Nov 2022, 20:20
Bei deinen Unterlagen müssten aber auch AGB dazu gewesen sein.

Spätestens darin steht/geht hervor, werd dein Garantiegeber für die Verlängerung ist, .....und nach aufrufen dieser obigen Link-Adresse würde ich sagen:
Auf keinen Fall Sony !

Da bist du wohl jemand anders für 50,- auf den Leim gegangen


Mit freundlichen Grüßen
pspierre


[Beitrag von pspierre am 03. Nov 2022, 20:22 bearbeitet]
Ralf82
Neuling
#47 erstellt: 04. Nov 2022, 12:15
Danke für eure Antworten.

Bislang bin ich noch niemandem auf den Leim gegangen, ich habe ja noch nichts Unterschrieben oder bezahlt, sondern nur ein Angebot bekommen. Aber ich werde es wohl annehmen, denn:

Gestern habe ich zusätzlich beim Sony Service gefragt wo ich denn eine Garantieverlängerung erwerben kann, und die haben mich auch an scbaumeister verwiesen.

Wegen des niedrigen Preises habe ich nochmal bei scbaumeister nachgefragt, und die haben sich nicht korrigiert, sonder mir nur mitgeteilt das ihnen die Preise von Sony vorgegeben werden. ... Außerdem das Pannenschutz nicht mehr angeboten wird sondern das es sich um eine zeitliche Verlängerung der Herstellergarantie ohne "Zusätze" handelt.

In den AGBs die mit dem Angebot gekommen sind steht als Garantiegeber "Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin".

Daher wüßte ich nicht, was ich jetzt noch überprüfen sollte, um auf Nummer sicher zu gehen.

Gruß,
Ralf
pspierre
Inventar
#48 erstellt: 04. Nov 2022, 12:43
Na dann scheint ja doch alles ok zu sein, ...und das sogar recht preiswert

....aber ist ja auch keine Master-Series, die sie da im Zweifelsfall austauschen müssten.


Mit freundlichen Grüßen
pspierre


[Beitrag von pspierre am 04. Nov 2022, 13:05 bearbeitet]
BacklightMasterDriver
Stammgast
#49 erstellt: 04. Nov 2022, 15:05
Freut mich für dich!
Also alles richtig gemacht...

Ich überlege gerade und werde scbaumeister auch zeitig kontaktieren.
Bin aus der Rückgabephase mit meinem X95K gerade raus und wenn die Garantieverlängerung so günstig ist...
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#50 erstellt: 04. Nov 2022, 15:15
Kannst dir auch die Karte holen,kommt das gleiche bei Raus,
BacklightMasterDriver
Stammgast
#51 erstellt: 04. Nov 2022, 15:21
Stimmt auch wieder...

Hast das zuvor ja wunderbar bebildert beschrieben.
Danke nochmals dafür und dann werde ich das wohl auch in Anspruch nehmen...
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