Gewerbe Anmeldung (Pa-Verleih)

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digiamp
Neuling
#1 erstellt: 26. Apr 2017, 13:06
Hallo Leute,

Ich bin Student und möchte nebenbei ein "klein" Gewerbe anmelden. Ich besitze mehrere Pa-Anlagen, Licht und Zubehör. Das ganze Equipment ist von guter Qualität und es wurden mittlerweile ca. 15.000 Euro investiert.
Damit sich dieses Hobby auch etwas lohnt/rentiert möchte ich gerne verleihen.
Die Zielgruppe sind hauptsächlich Privatleute (Geburtstage, Hochzeiten, Dorffeiern...), die sich selber um die Musik kümmern und eine Ton & Lichanlage benötigen. Aber auch bekannte, die Festivals veranstalten und sich z.B. Bässe dazumieten wollen.

Ich habe mich schon über die grundlegenden Schritte der Gewerbeanmeldung Informiert. Natürlich birgt das ganze auch gewisse Risiken und Aufwand. Deshalb möchte ich mich auch von erfahrenen Profis beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.

Dazu habe ich einige Fragen an euch:
- Welche Bezeichnung in der Gewerbeanmeldung unter "Angemeldete Tätigkeit" wäre passend und allgemein genug formuliert um möglichts viele Bereiche abzudecken (Verleih von Veranstaltungstechnik, Auf/Abbau (Dienstleistung), Verkauf (falls Geräte verkauft werden sollen), DJ, LJ Jobs...)?

- Gibt es besondere Richtlinien, Gesetze oder Vorraussetzungen in dem Bereich, die ich beachten muss?

- Habt ihr sonst noch Tipps/Tricks die mir helfen können Anfängerfehler zu vermeiden?

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen
eBill
Inventar
#2 erstellt: 26. Apr 2017, 17:34

digiamp (Beitrag #1) schrieb:
Gibt es besondere Richtlinien, Gesetze oder Vorraussetzungen in dem Bereich, die ich beachten muss?
Habt ihr sonst noch Tipps/Tricks die mir helfen können Anfängerfehler zu vermeiden?

Wenn Du gewerblich elektrische Geräte (230V~) vermieten willst, bist Du auch für die elektrische Sicherheit der Geräte verantwortlich! Im Klartext heißt das, daß Du jedes Gerät (einschließlich jedes einzelnen Kaltgerätekabels) entsprechend der gesetzlichen Fristen von einer dafür berechtigten Firma überprüfen lassen mußt. Jedes elektrische Gerät muß ein gültiges Prüfsiegel aufweisen. Dieser zusätzliche finanzielle und organisatorische Aufwand darf nicht unterschätzt werden!

Zu den anderen Sachverhalten kann und will ich nichts sagen.

eBill
DB
Inventar
#3 erstellt: 26. Apr 2017, 20:08
Hallo,


digiamp (Beitrag #1) schrieb:

- Habt ihr sonst noch Tipps/Tricks die mir helfen können Anfängerfehler zu vermeiden?

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen :)

nun, zunächst solltest Du den Passus "Verleih von Veranstaltungstechnik" überdenken. Ein Verleih ist immer gratis. Du könntest möglicherweise Vermietung meinen.

Dann hast Du bisher 15000€ investiert, also solltest Du das Zeugs auch versichern gg. Beschädigung / Verlust. Zur notwendigen elektrischen Sicherheit wurde ja schon von eBill was gesagt.

Weiterhin solltest Du Dich fragen, was denn Dein Alleinstellungsmerkmal im Hinblick auf Veranstaltungstechnik ist. Weshalb sollte man gerade zu Dir gehen? Immerhin findet man per Suchmaschine über 200 000 Einträge dazu.


Jetzt meine ehrliche Meinung. Du willst Anfängerfehler vermeiden, das ist ehrenhaft. Den ersten hast Du aber schon begangen: Du hast für Geleucht, Holz, Pappe und Elektronik eine Menge Geld ausgegeben.

Um das ganze Geld wirklich wieder hereinzubekommen und noch etwas zu verdienen, müßtest Du bei dem total überfrachteten Markt "PA" (jeder kennt einen, der "einen PA-Verleih hat", "auflegt", "Party macht", ...) sehr sorgsam mit Deiner Anlage umgehen, weil Du sie sehr lange wirst nutzen müssen.
Das schließt eine Vermietung an sich schon aus. Das Risiko von Beschädigung, Verlust, Unterschlagung ist dabei höher.

Du wirst es erleben: es wird ein Zuschußgeschäft werden. Wenn Du beim Aldi Regale einräumst oder Zeitungen austrägst, verdienst Du mehr.


MfG
DB
digiamp
Neuling
#4 erstellt: 27. Apr 2017, 02:17
Erstmal danke für die Antworten.
Das mit dem Prüfsiegel ist interessant und es wundert mich, dass ich dies noch nicht in der Vermietung der Betriebe in meiner Nähe gesehen habe. Es scheint, als würde sich nicht jeder daran halten. Ich kenne diese Prüfungen auch aus Schulen oder öffentlichen Einrichtungen.
Genau eine Vertmietung ist gemeint, Verleih ist doch eher unpassend.
Wie schon gesagt ist meine Zielgruppe der Private Anwender. Heutzutage kommt es immer häufiger vor, dass die Gastgeber auf Feiern selber musik machen wollen, besonders in Zeiten von Spotify.
Ich wurde schon sehr oft angesprochen, ob ich dafür eine Anlage verleihen kann. Da ich eher ländlich Wohne gibt es hier auch nur wenige Veranstaltungstechnik Betriebe, die an Privat vermieten.
Das Equipment und die Ausgaben sind über mehrere Jahre zusammengekommen. Das ganze war für mich ein Hobby und durch privaten Verleih an Freunde ist auch etwas Geld reingekommen.
Weil ich die ganze Technik stehen habe finde ich es sinnvoll zu Vermieten.
Vor Beschädigung, Verlust und Unterschlagung habe ich weniger Angst.
Für 90 % der Kunden würde sicherlich die kleinste Anlage ausreichen. Der Wert dieser liegt natürlich weit unter 15.000 Euro, damit auch weniger Risiko.
IPv6
Stammgast
#5 erstellt: 27. Apr 2017, 08:57
An Bekannte und Freunde zu verleihen/vermieten macht wohl jeder, der eine Anlage besitzt. Ich finde es auch nicht verwerflich, ein paar Taler dafür zu bekommen. Der Schritt zum ofiziellen Vermieter lohnt sich meiner Meinung aber auch nicht, einfach weil der Aufwand und die Verantwortung stark ansteigen. Dazu kommt, das Fremde meistens mit dem Material viel weniger sorgsam umgehen als Freunde, da werden gerne mal Defekte verschwiegen und hinterher lässt sich nicht mehr eindeutig nachvollziehen, wer der Verursacher war.
Damit sich das finanziell lohnt, muss die Anlage mehrmals pro Woche vermietet sein, ich glaube dazu würde es dir an Kundschaft fehlen.
Vorschriften kann man einhalten, man kann es natürlich auch lassen. Meistens geht das sogar gut, aber wenn was passiert musst du den Kopf hinhalten. Wenn irgendwo eine Party brennt, weil eine Endstufe einen Defekt hatte und ein Gutachter kommt zu dem Schluss, dass das durch eine regelmäßige Prüfung zu vermeiden gewesen wäre sieht es übel aus für dich. Wenn es auch noch Personenschaden gab kannst du dir quasi gleich die Kugel geben, da wird keine Versicherung irgendwas übernehmen und du kannst dein restliches Leben arbeiten, um deine Schulden zu begleichen. Klar ist die Wahrscheinlichkeit gering - aber im Fall der Fälle willst du keine ungeprüfte Technik als Gewerbetreibender vermietet haben.
*xD*
Inventar
#6 erstellt: 27. Apr 2017, 19:46
Hi


digiamp (Beitrag #1) schrieb:

- Welche Bezeichnung in der Gewerbeanmeldung unter "Angemeldete Tätigkeit" wäre passend und allgemein genug formuliert um möglichts viele Bereiche abzudecken (Verleih von Veranstaltungstechnik, Auf/Abbau (Dienstleistung), Verkauf (falls Geräte verkauft werden sollen), DJ, LJ Jobs...)?

- Gibt es besondere Richtlinien, Gesetze oder Vorraussetzungen in dem Bereich, die ich beachten muss?

- Habt ihr sonst noch Tipps/Tricks die mir helfen können Anfängerfehler zu vermeiden?

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen :)


"Vermietung von Veranstaltungstechnik" ist völlig ausreichend und mehr ist auch nicht interessant.

Oh ja, jede Menge. DGUV V17, BGI 810, DIN 15905-5, BGV A1, DIN 4102, VDE 0702 um nur mal ein paar wenige genannt zu haben. Sehr viel wichtiger als alles das ist aber der gesunde Menschenverstand, denn damit macht man relativ automatisch alles das was diverse Normen so fordern.

Das gilt genauso auch für elektrische Sicherheit.

Vor allem solltest du dich als nächstes reichlich mit Finanzen beschäftigen, wenn du nicht sowieso eine Steueberater oder von Studium wegen Know-How hast. Man kann damit letzendlich viel Geld sparen - ein reines Steuersparmodell darf ein Gewerbe aber natürlich nicht sein, das schaut sich das Finanzamt im Zweifel nicht ewig an.


Jedes elektrische Gerät muß ein gültiges Prüfsiegel aufweisen.


Das ist nicht richtig. Die Plakette hat keinerlei Aussagekraft. Was wesentlich ist, ist die eindeutige und strukturierte Dokumentation der Messergebnisse.
slaytalix
Stammgast
#7 erstellt: 01. Mai 2017, 17:11
Willkommen im Forum

Ein Kleingewerbe gibt es so nicht, das heißt Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG

Du hast ja schon viel investiert. So würde es sich evtl. lohnen, sich für vorhandene Geräte noch die Vorsteuer wiederzuholen.

Es gibt einen Passus, der "gewillkürtes Betriebsvermögen" heißt. Zu alte Geräte dürfen aus dem Privatbesitz so nicht mehr ins Firmeninventar aufgenommen werden, hier setzt das Finanzamt strenge Grenzen.

Also sind Dir ja bereits ca. 2395 € Steuern verloren gegangen.

So würde sich auch das Gewerbe mit UST lohnen, wenn man investiert & sich die Vorsteuer wiederholt

Wir haben unsere Geräte über die bekannten Makler versichert mit einer Allgefahrendeckung, vor allem gegen Verlust durch Unterschlagung. Die beiden bekannten Makler der Branche sind www.erpam.com sowie www.vdmv.de

Die suchen dann eine Versicherung für Dich. Europaweites Touring, mobil & stationär versichert usw.

Vermietung & Verkauf von Veranstaltungstechnik DJ, LJ sowie Dienstleistungen.

Gewerbeanmeldung usw. Buchhaltung sowie EÜR als Einzelunternehmer vermutlich.

Verkauf ist wohl nur interessant, wenn sich die Firmen (immerhin kein Hifi) auch die Steuern ziehen können.

Ich erhalte einige Geräte über die Vertriebe oder Hersteller direkt. Für Andere bin ich einfach zu klein & unbedeutend. Da gibt es Mindestabnahmemengen, eine Händler-Selbstauskunft etc (Namen schreibe ich Dir per PN am besten )


[Beitrag von slaytalix am 01. Mai 2017, 17:12 bearbeitet]
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