Schallpegelmessgerät

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leomaus
Neuling
#1 erstellt: 17. Sep 2018, 10:11
Liebe Forumsteilnehmer,

kann mir jemand (gerne auch via PN) ein noch bezahlbares Schallpegelmessgerät, dessen Messungen im Falle einer juristischen Klärung einigermaßen Bestand haben, empfehlen?

Danke im Voraus!

leomaus


[Beitrag von leomaus am 17. Sep 2018, 10:15 bearbeitet]
Fuchs#14
Inventar
#2 erstellt: 17. Sep 2018, 10:19
Das kannst du vergessen solange das Gerät nicht kalibriert und geprüft ist. So was macht dir wahrscheinlich nur ein Gutachter.
leomaus
Neuling
#3 erstellt: 17. Sep 2018, 10:22
Mit dem Gutachter besteht Einverständnis. Aber es gibt durchaus Geräte, die kalibriert werde können (und zwar vor jeder Messung) bzw. bereits mit Kalibrierungszertifikat (Kosten um 200-400,-€).
leomaus
Neuling
#4 erstellt: 17. Sep 2018, 10:24
Fuchs#14
Inventar
#5 erstellt: 17. Sep 2018, 10:27
Ja dann nimm das Teil doch... ich würde allerdings bezweifeln das das Gericht eine private Messung akzeptiert, dazu gibt es zu viele Variablen
leomaus
Neuling
#6 erstellt: 17. Sep 2018, 10:30
Tja, vor Gericht wie...
Aber vielleicht gibt es jemanden, der schon mal eigene Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat??!
burkm
Inventar
#7 erstellt: 17. Sep 2018, 10:32
Meine Meinung:
Wenn es Gerichts-verwertbar sein soll, muss das normalerweise von einem vom Gericht amtlich bestellten Gutachter mit einem kalibrierten Schallpegel-Messgerät (gültiges Zertifikat) dokumentiert werden. Selbst ein Privat-Gutachten wird dann üblicherweise nur als "parteilich" anerkannt werden und Bedarf der Überprüfung, weil eventuell die Gegenseite auch Ihr eigenes Privat-Gutachten erstellen lässt. Das kostet und es hängt dann vom Ausgang der Klage ab, wer die Kosten im Fall der Niederlage auch insgesamt (also auch für die Gegenseite) übernehmen muss. Bei einem Vergleich hängt es von den vereinbarten Bedingungen ab...


[Beitrag von burkm am 17. Sep 2018, 10:35 bearbeitet]
leomaus
Neuling
#8 erstellt: 17. Sep 2018, 10:42
Hallo burkm,

klar, sehe ich genauso. Aber bevor man das Ganze anfängt, kann man ja nicht einfach so hingehen und sagen: Bei mir ist zu laut, habe aber nichts in der Hand (nur meine Ohren), lass uns einfach klagen. Man will und muss ja begründen, warum man diesen Schritt macht. Und mit einem Gerät von 20,-€ ist es sicher absolut nicht akzeptabel, als wenn man die Gerätschaft auf dem Niveau eines Gutachters verwendet, auch wenn man es privat macht. Es gibt Gutachter, die es mit Geräten ab 1000,-€ (nach oben ohne Grenze) machen, sicher gibt es Geräte, die nicht schlechter sind, aber preislich billiger. Ich denke, es kommt auch nicht auf das Gerät bzw. deren Preis an, sondern der Gutchter muss dann sicher sein. Aber zuerst darf es nicht z.B. mit einer Handy-App argumentiert werden, bei mir ist es zu laut.


[Beitrag von leomaus am 17. Sep 2018, 10:46 bearbeitet]
Fuchs#14
Inventar
#9 erstellt: 17. Sep 2018, 10:53
ob das Gerät 20 oder 2000 € kostet ist doch dem Gericht egal, ohne Gutachter ist so eine Messung wertlos. Klagen kannst du immer, der Erfolg steht auf einem andern Blatt.

Frage bei Gericht oder deinem Anwalt nach, hier ist keine seriöse Beratung möglich.
burkm
Inventar
#10 erstellt: 17. Sep 2018, 10:53
@leomaus

Meine Meinung:
Das dürfte aber nicht akzeptiert werden, weil nicht erkennbar ist, wie die Anspruchsseite zu den angegebenen Messwerten gekommen ist, egal was sie dazu benutzt hat. Man muss ja seinen Anspruch auch irgendwie untermauern können.

Da dürfte dann schon ein anerkannter Gutachter (mit entsprechenden Referenzen z.B. der IHK usw.) erforderlich sein, um eine gewisse "Neutralität" sicherzustellen. Der bringt auch das entsprechende Equipment mit. Nach meiner Erinnerung kommt man da schon einmal auf gut ca. 700 € (bei einmaliger Inanspruchnahme, kurzem Messzeitraum und schriftlichem Gutachten). Der Besitz und Einsatz eines kalibrierten Schallpegelmessgerätes garantiert nicht eine relevante Messung, da die Vorgehensweise dabei mindestens genauso wichtig ist. Meist sind aber mehrere - verteilte - Messungen erforderlich und dann kann das schon deutlich teurer werden.

Da das Gericht von einer gewissen (wirtschaftlich bedingten) Parteilichkeit des jeweiligen Privat-Gutachters ausgeht, wird sowieso vom Gericht ein neuer Gutachter offiziell bestellt, der von Gerichts wegen die Messungen noch einmal "kontrolliert und unabhängig" durchführt. Dieser Gutachter ist nie identisch mit dem eigenen oder dem der Gegenseite, um die geforderte Unabhängigkeit (Unparteilichkeit) sicherzustellen. Beide Seiten müssen aber der Bestellung zustimmen bzw. gegebenenfalls Ihre Einwände dagegen schriftlich vorbringen. In letzterem Fall wird - bei Relevanz nach Sicht des Gerichts - dann ein anderer Gutachter bestellt und das Prozedere erneut durchgeführt. Das alles müssen die beteiligten Parteien vorfinanzieren und die letztlich unterlegene Partei bezahlen...

Ein Grund, warum Gutachter-basierte Prozesse - unabhängig vom Streitwert - immer "sehr teuer" sind...

PS.: Meist ist das für einen Privatmann nur "sinnvoll", wenn er über eine Rechtsschutzversicherung o.ä. verfügt, die dem Ganzen zugestimmt hat, weil die Erfolgsaussichten nach deren Einschätzung relativ hoch sind. Das minimiert das Kostenrisiko im Fall einer Niederlage...
Der am wenigsten aufwändige und "preiswerteste" Weg ist aber immer die gütliche Einigung mit der Gegenseite, so sie denn möglich ist.


[Beitrag von burkm am 17. Sep 2018, 11:28 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#11 erstellt: 17. Sep 2018, 11:24

leomaus (Beitrag #8) schrieb:
... Aber bevor man das Ganze anfängt, kann man ja nicht einfach so hingehen und sagen: Bei mir ist zu laut, habe aber nichts in der Hand (nur meine Ohren), lass uns einfach klagen. ...

doch, kann man machen .. man kann einfach so auf alles mögliche klagen ... ich würde davon aber abraten
mein vorschlag wäre, mit dem "Anspruchsgegner" einen Termin zu machen, damit dieser sich erstmal selber ein Bild (Ton) von den Störungen machen kann ... es finden sich oft Lösungen, wenn Menschen miteinander sprechen ...

Ich hab zB mal ein Haus bauen lassen ... sämtliche Probleme (es gibt immer welche) haben der Unternehmer und ich bei n paar Tassen Kaffee geklärt.
gapigen
Inventar
#12 erstellt: 15. Okt 2018, 18:12
TE, wenn Du noch keine Rechtschutzversicherung hast, dann solltest Du das hier zum Anlass nehmen-allerdings wirkt die nicht sofort. Also mehr für das nächste Mal. Und: Verkehrs-RS nicht vergessen.
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