Laser Klasse 3B für Partykeller

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BooWseR
Stammgast
#1 erstellt: 14. Jun 2022, 15:32
Moin zusammen,

ich bin gerade am Überlegen, ob ein Laser mein Licht-Setup in meinem Keller nicht sinnvoll ergänzen könnte, frage mich aber, wie sinnvoll ein Einsatz in einem ca. 3m hohem Raum ist.

Bevor Fragen aufkommen:
- Nein, ich bin kein Laserschutzbeauftragter
- Ja, ich kenne die Risiken

Ich habe bereits einen Laser der Klasse 2M im Einsatz, allerdings beschränkt sich dieser auf ein sehr diffuses Lichtbild, viele kennen ja die kleinen roten und grünen Punkte, würde aber gerne in meine Szenen auch ein paar Fächereffekte einbinden. Alle gängigen Show-Laser haben jedoch die Klasse 3B, welche ich nicht einfach auf die Tanzfläche richten kann.

Nun kann ich entweder den Laser in sicherer Höhe aufhängen und über die Köpfe strahlen lassen, was ich mir vom Effekt ganz nett vorstelle, aber da ich was von "Sicherheitshöhe 2,7 m" gelesen habe, bleibt halt nicht viel Luft nach oben, bis sich der Laser an der Decke bricht. Keine Ahnung wie das aussieht, hat da jemand von euch Erfahrung?

Alternative wäre die Bestrahlung einer leeren Wand. Hatte ich auch mal, finde ich aber nicht soo geil, da der Laser ziemlich nah bei der Wand stehen müsste (um direkten Blickkontakt zu vermeiden) und dadurch der Strahleneffekt im Nebel nicht so gut zur Geltung kommt.

Außerdem frage ich mich, wie es auf großen Veranstaltungen sein kann, dass Laser auch in das Publikum fächern? Ist das aufgrund der großen Distanz möglich, oder haben die "Profi-Geräte" entsprechende Schutzschaltung, dass beim Versagen der Optik oder der Schrittmotoren sofort abgeblendet wird?
(Hier, bei Minute 1:50 gut zu erkennen, die Laser strahlen direkt in den Sichtbereich: https://youtu.be/kPZAh97MM1w?t=110)

Vielleicht mögt ihr Eure Erfahrungen im Bezug auf Showlaser in kleinen Räumen mit mir teilen.

VG


[Beitrag von BooWseR am 14. Jun 2022, 15:47 bearbeitet]
stoneeh
Inventar
#2 erstellt: 14. Jun 2022, 23:10
Von einer meiner Co-Promos:


War ein Kvant 3000. Klasse 4. Hat die Gruppe, mit der ich zusammengearbeitet habe, gestellt und betrieben.

Im Nachhinein nicht klug, ABER: hier, in Österreich, in meinem Bundesland, gibt's (zmd. für Nicht-Gewerbliche - wir sind Verein, und somit für VAs ein paar Tage pro Jahr vom Gewerberecht ausgenommen) genau NULL Vorschriften dafür. Schlimmstenfalls belangt einen wer nach dem StGb wegen Körperverletzung, aber der müsste erst mal nachweisen dass der Laser bzw. dessen fahrlässiger Betrieb zu der Verletzung geführt hat - was im Nachhinein, wenn kein Sachverständiger mehr vor Ort die Lage beurteilen kann, extrem schwer ist.

Ich habe mir die Rechtslage mühsam über Jahre selbst angelesen / -gelernt. Steht jedem frei - Gesetzestexte sind im Internet gratis verfügbar.
Alternativ auf zum Anwalt zur Beratung. Aber der kostet was - und finde mal den Anwalt, der sich überhaupt auf dieses Gebiet spezialisiert hat.

Auf die schnelle hab ich das hier gefunden - vll. hilft's: https://www.producti...els-sind-the-regels/
BooWseR
Stammgast
#3 erstellt: 16. Jun 2022, 11:27
Moin,

Danke für deine Antwort.

Klasse 4 ist aber schon heftig. Ich habe selbst auch einen Klasse 4 (Gravur-)Laser im Betrieb, optische Leistung irgendwo bei 2-3 Watt, aber der ist in einem komplett blickdichten Gehäuse, mit Kamera im Inneren.

Ich habe mich jetzt auch etwas eingelesen und die Gefahr, die ich im Betrieb bei so einem Laser sehe, ist dass der Schrittmotor plötzlich ausfällt, wodurch der Laserstrahl für längere Zeit auf einem Punkt verharren kann. Ist das ein Auge, dann kann es übel ausgehen.
Nun kenn ich es von meinem Gravurlaser, dass der Laserstrahl einen Fokuspunkt besitzt, also eine Stelle an welcher das Licht auf eine minimale Fläche gebündelt ist. Dort entsteht die meiste Energie, wohingegen wenige cm schon ausreichen können um die Energie deutlich abzuschwächen: Ist mein Gravurlaser zum Beispiel nicht korrekt ausgerichtet passiert da unter Umständen auch nicht viel am Material.

Daher frage ich mich auch, wo ist der Fokuspunkt eines solchen Show-Lasers und besteht nach einer gewissen Distanz vielleicht keine Gefahr mehr, selbst wenn die Schrittmotoren ausfallen? Gerade bei den großen Shows liegen ja meist mehrere 10 Meter zwischen Laser und Publikum, vielleicht ist der Lichtstrahl an der Stelle schon so gefächert, dass es keine gefährliche Menge an Energie mehr besitzt.

Nun sind das aber alles Mutmaßungen und sicher auch variabel, je nach Hersteller. Ich möchte keinen meiner Gäste einem Risiko aussetzen, was ich nicht kalkulieren kann, daher würde ich mich gerne an den deutschen Vorschriften orientieren, bzw. an jenen, die ich für mich als sinnvoll erachte.
Dass jetzt alle 6 Monate jemand meine Deckeninstallation prüft, brauch ich bspw. nicht, das kann ich schon ganz gut alleine.

Daher die Frage: Kann ich ab einer gewissen Distanz davon ausgehen, dass der Laserstrahl keine Gefahr mehr darstellt, selbst bei ausgefallenem Schrittmotor? Und falls nicht, lohnt sich eine Installation in Räumen mit 3m Deckenhöhe überhaupt, wenn der Laser schon 2,7m hoch hängen soll? Bzw. halt so hoch, dass der Strahl unter keinen Umständen unter 2m strahlt.

Edit.: Ich habe zwischenzeitlich bei Laserworld ein Rechner für die Strahldivergenz gefunden. Hier habe ich einfach mal den EL-230RGB MK2 als Beispiel genommen mit 230 mW, einem Durchmesser von 4 mm und einer Strahldivergenz von 1 mrad. Damit hätte der Laser nach einer Distanz von 2 Meter noch eine Intensität von 8,2 mW/mm², da sich der Strahl auf eine Fläche von 28,27 mm² auffächert. Die Pupille hat aber ja eine Fläche von ca. 38,5 mm², das heißt theoretisch könnte das Auge die 230 mW komplett auffangen.
Rechne ich hingegen mit 10 Metern, dann beträgt die Intensität nur noch 1,5 mW/mm², wodurch das Auge theoretisch noch 57,75 mW auffangen kann.
Nun weiß ich aber nicht, was ich mit diesen Werten anfangen soll, da die Laserklassen sich auf die optische Energie des Strahles beziehen, nicht aber auf die Energie nach einer Distanz von x Metern. Ich meine, dass sichergestellt werden muss, dass nicht jemand sein Auge oder sein Finger direkt vor den Laser hält, versteht sich m.M.n. von selbst,


[Beitrag von BooWseR am 16. Jun 2022, 11:55 bearbeitet]
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